Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen
mit dem Minister der Finanzen eine Rechtsverordnung über den
Gebührenrahmen für die Festsetzung von Gebühren nach § 9
der Grundstücksverkehrsordnung zu erlassen.
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Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen
mit dem Minister der Finanzen eine Rechtsverordnung über den
Gebührenrahmen für die Festsetzung von Gebühren nach § 9
der Grundstücksverkehrsordnung zu erlassen.