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§ 26 GVIDVDV — Studienstruktur

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes

Stand: 30.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 13.04.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(1) Die Studieninhalte werden in thematisch und zeitlich abgegrenzten Modulen vermittelt. Die Module können interdisziplinär ausgestaltet sein.

(2) Die Module sind folgenden Modulgruppen zugeordnet:

1.
Theoretische Informatik,
2.
Praktische Informatik,
3.
Angewandte Informatik,
4.
Technische Informatik,
5.
Wirtschaftswissenschaften,
6.
Verwaltungspsychologische Grundlagen,
7.
Digitale Verwaltung,
8.
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
9.
IT-Recht,
10.
Berufspraxis,
11.
Bachelorarbeit.

(3) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:

SemesterStudienabschnitt
11. SemesterFachstudien
22. SemesterFachstudien
33. SemesterPraxisstudien
44. SemesterFachstudien
55. SemesterFachstudien
66. SemesterPraxisstudien