nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 9 GVAO (Nordrhein-Westfalen) — Gliederung des Eignungslehrgangs

Gerichtsvollzieherausbildungsordnung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Eignungslehrgang soll Einblick in die verschiedenen Bereiche der Justiz geben, unter besonderer Berücksichtigung der späteren Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst. Er gliedert sich wie folgt:

1. erster Abschnitt (1. Monat):

fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht,

2. zweiter Abschnitt (2. bis 4. Monat):

fachtheoretische Ausbildung im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen,

3. dritter Abschnitt (5. Monat):

fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und

4. vierter Abschnitt (6. Monat):

fachpraktische Ausbildung bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher.

Im Einzelfall können mit Zustimmung des für Justiz zuständigen Ministeriums Abweichungen bestimmt werden.

---

Zitiervorschlag: § 9 GVAO (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GVAO/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
