Auf die Verbände finden die Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes Anwendung, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
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Auf die Verbände finden die Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes Anwendung, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.