nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 GStDVDV — Laufbahnbefähigung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erlangt die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes.