Der gemeinschaftliche Sortenschutz wird für Sorten erteilt, die
a) unterscheidbar
b) homogen
c) beständig und
d) neu sind.
Zudem muß für jede Sorte gemäß Artikel 63 eine Sortenbezeichnung festgesetzt sein.
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Der gemeinschaftliche Sortenschutz wird für Sorten erteilt, die
a) unterscheidbar
b) homogen
c) beständig und
d) neu sind.
Zudem muß für jede Sorte gemäß Artikel 63 eine Sortenbezeichnung festgesetzt sein.