nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 GSS (Nordrhein-Westfalen) — Ausschluss von der Teilnahme

Gewinnspielsatzung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Teilnahmeausschluss darf nur anhand abstrakt-genereller Regelungen erfolgen, die im Vorfeld bekannt gegeben wurden.