nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 GSIAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Gebäudesystemintegratorausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.