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Eingangsformel 15. ProdSV

Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 16.01.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Auf Grund des § 8 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3147) verordnet die Bundesregierung: