nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 6 GRCh — Recht auf Freiheit und Sicherheit

GRCh

Stand: 22.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.