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Art 50 GPSR — Aufhebung

GPSR

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Richtlinien 87/357/EWG und 2001/95/EG werden mit Wirkung vom 13. Dezember 2024 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und sind nach der Entsprechungstabelle im Anhang der vorliegenden Verordnung zu lesen.