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§ 5 GO_VERFG (Brandenburg) — Wissenschaftliche Mitarbeiter

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder des Verfassungsgerichts werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch eine bzw. einen oder mehrere wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter unterstützt, die die Präsidentin oder der Präsident im Benehmen mit den übrigen Mitgliedern des Verfassungsgerichts bestimmt. Sie sollen die Befähigung zum Richteramt besitzen.

Einzelnorm