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§ 19 GO_VERFG (Brandenburg) — Verfahrensregister

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Geschäftsstelle des Verfassungsgerichts führt ein Verfahrensregister (VfGBbg), in das die Sachen in der Reihenfolge ihres Eingangs jahrgangsweise eingetragen werden. Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes werden separat gezählt und mit dem Zusatz EA versehen.

Einzelnorm