Eine namentliche Abstimmung ist unzulässig bei Beschlussfassung über
Überweisung an einen Ausschuss,
Abkürzung der Fristen,
Tagesordnung,
Unterbrechung der Sitzung,
Unterbrechung oder Schluss der Beratung,
Teilung des Abstimmungsgegenstandes.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Eine namentliche Abstimmung ist unzulässig bei Beschlussfassung über
Überweisung an einen Ausschuss,
Abkürzung der Fristen,
Tagesordnung,
Unterbrechung der Sitzung,
Unterbrechung oder Schluss der Beratung,
Teilung des Abstimmungsgegenstandes.