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§ 24 GOLT (Brandenburg) — Neue Sitzung am selben Tag

Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wird für denselben Tag eine neue Sitzung mit derselben Tagesordnung anberaumt, genügt hierfür die mündliche Mitteilung durch die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Präsidentin oder der Präsident kann in diesem Falle einen Gegenstand, über den nicht abgestimmt werden konnte, an eine andere Stelle der Tagesordnung setzen oder von ihr absetzen.