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§ 22 GOLT (Brandenburg) — Schluss der Aussprache

Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ist die Redeliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, erklärt die Präsidentin oder der Präsident die Aussprache für geschlossen.