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§ 1 GLUEAENDSTV_3 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Berlin am 29. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 3. GlüÄndStV) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm