Zu den Arbeiten des Wahlausschusses, der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände können Hilfskräfte beigezogen werden. Diese sind nicht Mitglieder.
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Zu den Arbeiten des Wahlausschusses, der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände können Hilfskräfte beigezogen werden. Diese sind nicht Mitglieder.