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# Inhaltsübersicht GKrimDVDV 2020

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes  
Historische Fassung: Stand 17.12.2020 bis 24.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Teil 1Allgemeines

```
§ 1	Vorbereitungsdienste
§ 2	Dienstbehörde
§ 3	Dienstaufsicht
§ 4	Erholungsurlaub
§ 5	Bewertung von Prüfungsleistungen
```

Teil 2StudiumAbschnitt 1Auswahlverfahren für das Studium

```
§ 6	Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 7	Auswahlkommission
§ 8	Einstellung
```

Abschnitt 2StudienordnungUnterabschnitt 1Allgemeines

```
§ 9	Ziel des Studiums
§ 10	Dauer des Studiums
§ 11	Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht
```

Unterabschnitt 2Module

```
§ 12	Verteilung und Inhalt der Module
§ 13	Durchführungsort
§ 14	Gestaltung und Organisation der praxisintegrierenden Studienzeiten
§ 15	Ausbildungsplan für die praxisintegrierenden Studienzeiten
§ 16	Ausbildungsverantwortliche für die praxisintegrierenden Studienzeiten
```

Unterabschnitt 3Polizeispezifische Trainings

```
§ 17	Durchführung und Inhalt der polizeispezifischen Trainings
§ 18	Praktische Prüfungen in den polizeispezifischen Trainings
```

Abschnitt 3LaufbahnprüfungUnterabschnitt 1Allgemeines und Organisatorisches

```
§ 19	Zweck der Laufbahnprüfung
§ 20	Bestandteile der Laufbahnprüfung
§ 21	Prüfungsamt der Laufbahnprüfung
```

Unterabschnitt 2Modulprüfungen

```
§ 22	Module mit Modulprüfungen
§ 23	Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
§ 24	Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung
§ 25	Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studienzeiten
§ 26	Prüfende für die Modulprüfungen
§ 27	Bestehen einer Modulprüfung
§ 28	Wiederholung von Modulprüfungen
```

Unterabschnitt 3Bachelorarbeit

```
§ 29	Bestandteile der Bachelorarbeit
§ 30	Zweck der Thesis
§ 31	Thema der Thesis
§ 32	Abgabetermin und Bearbeitungszeit für die Thesis
§ 33	Prüfende für die Thesis
§ 34	Betreuung bei Anfertigung der Thesis
§ 35	Freistellung vom Dienst
§ 36	Vorgaben für die Form der Thesis
§ 37	Abgabe der Thesis
§ 38	Bestehen der Thesis
§ 39	Wiederholung der Thesis
§ 40	Zulassung zur Verteidigung
§ 41	Termin für die Verteidigung
§ 42	Prüfungskommission
§ 43	Durchführung und Bestandteile der Verteidigung
§ 44	Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung
§ 45	Protokoll über die Verteidigung
§ 46	Bewertung der Verteidigung
§ 47	Bestehen der Verteidigung
§ 48	Wiederholung der Verteidigung
§ 49	Rangpunktzahl und Note der Bachelorarbeit
```

Unterabschnitt 4Weitere Prüfungsbestimmungen

```
§ 50	Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 51	Akademischer Grad
§ 52	Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
§ 53	Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
§ 54	Abschlusszeugnis und Diploma Supplement
§ 55	Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
§ 56	Prüfungsakten und Einsichtnahme
```

Abschnitt 4Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen

```
§ 57	Voraussetzungen für die Anerkennung
```

Teil 3Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“Abschnitt 1Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“

```
§ 58	Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 59	Einstellung
```

Abschnitt 2Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“

```
§ 60	Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer
§ 61	Präsenzlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
§ 62	Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
§ 63	Verteilung und Inhalt der Module
§ 64	Durchführungsort
§ 65	Dienstliche Beurteilung für Modul 5
§ 66	Durchführung und Inhalt der polizeispezifischen Trainings
§ 67	Praktische Prüfungen
```

Abschnitt 3Modulprüfungen

```
§ 68	Prüfungsamt
§ 69	Module mit Modulprüfungen
§ 70	Zeitpunkt der Modulprüfung
§ 71	Klausur
§ 72	Kennzeichnung der Klausuren
§ 73	Prüfende für die Klausuren
§ 74	Bestehen einer Modulprüfung
§ 75	Wiederholung von Modulprüfungen
```

Abschnitt 4Mündliche Abschlussprüfung

```
§ 76	Prüfungsamt
§ 77	Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
§ 78	Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
§ 79	Prüfungskommission
§ 80	Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
§ 81	Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
§ 82	Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
§ 83	Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
§ 84	Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
§ 85	Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
```

Abschnitt 5Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung

```
§ 86	Erfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
§ 87	Rangpunktzahl der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Gesamtnote
§ 88	Abschlusszeugnis
§ 89	Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
§ 90	Prüfungsakten und Einsichtnahme
```

Teil 4Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“Abschnitt 1Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“

```
§ 91	Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 92	Auswahlkommission
§ 93	Einstellung
```

Abschnitt 2Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“

```
§ 94	Ziel der Qualifizierungsmaßnahme
§ 95	Dauer der Qualifizierungsmaßnahme
§ 96	Präsenzlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
§ 97	Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
§ 98	Verteilung und Inhalt der Module
§ 99	Durchführungsort
§ 100	Durchführung und Inhalt der polizeispezifischen Trainings
§ 101	Praktische Prüfungen
```

Abschnitt 3Modulprüfungen

```
§ 102	Prüfungsamt
§ 103	Module mit Modulprüfungen
§ 104	Zeitpunkt der Modulprüfungen
§ 105	Klausur
§ 106	Kennzeichnung der Klausuren
§ 107	Prüfende für die Klausuren
§ 108	Bestehen einer Modulprüfung
§ 109	Wiederholung von Modulprüfungen
```

Abschnitt 4Mündliche Abschlussprüfung

```
§ 110	Prüfungsamt
§ 111	Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
§ 112	Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
§ 113	Prüfungskommission
§ 114	Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
§ 115	Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
§ 116	Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
§ 117	Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
§ 118	Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
§ 119	Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
```

Abschnitt 5Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“

```
§ 120	Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
§ 121	Rangpunktzahl der Qualifizierungsmaßnahme und Gesamtnote
§ 122	Abschlusszeugnis
§ 123	Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
§ 124	Prüfungsakten und Einsichtnahme
```

Teil 5Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen

```
§ 125	Verhinderung bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
§ 126	Ordnungsverstöße bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht GKrimDVDV 2020

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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