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§ 99 GKrimDVDV 2020 — Durchführungsort

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Historische Fassung: Stand 17.12.2020 bis 08.07.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Module 1 bis 4 und 6 bis 9 werden an der Hochschule am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.

(2) Das Modul 5 wird bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Das Modul 10 wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.