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§ 94 GKrimDVDV 2020 — Ziel der Qualifizierungsmaßnahme

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Stand: 08.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ hat das Ziel, Personen, die bereits einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor- oder Masterabschluss oder einen vergleichbaren Studienabschluss erworben haben und daher über Kenntnisse und Fähigkeiten wissenschaftlicher Arbeitstechniken verfügen, die Laufbahnbefähigung für den gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes zu vermitteln. Dabei soll der bereits erbrachte wissenschaftliche Abschluss Berücksichtigung finden.