(1) Die mündliche Abschlussprüfung wird als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt.
(2) Sie soll je Prüfling 30 Minuten dauern.
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(1) Die mündliche Abschlussprüfung wird als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt.
(2) Sie soll je Prüfling 30 Minuten dauern.