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§ 77 GKrimDVDV 2020 — Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Stand: 08.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur mündlichen Abschlussprüfung wird zugelassen, wer alle Modulprüfungen und die Prüfung im Polizeitraining bestanden hat.