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§ 65 GKrimDVDV 2020 — Dienstliche Beurteilung für das Modul 4

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Stand: 08.07.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Modul 4 wird in mehreren Phasen durchgeführt.

(2) Für jede Phase erstellen die Vorgesetzten eine dienstliche Beurteilung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.