nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 54 GKrimDVDV 2020 — Abschlusszeugnis und Diploma Supplement

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes  
Historische Fassung: Stand 17.12.2020 bis 08.07.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Jeder Person, die die Laufbahnprüfung bestanden hat, stellt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt ein Abschlusszeugnis und ein Diploma Supplement aus.

(2) Das Abschlusszeugnis enthält

- 1. die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden und die Befähigung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes erlangt hat,

- 2. die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und die Gesamtnote sowie

- 3. die Rangpunktzahl des Moduls 14 und die Note der Bachelorarbeit.

(3) Das Diploma Supplement enthält

- 1. die Abschlussbezeichnung „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt (B. A.)“ und

- 2. die relative Note nach der Bewertungsskala des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen bezogen auf die absoluten Noten der oder des einzelnen Studierenden im Vergleich zu allen Studierenden des Studienjahrgangs:

  - a) die Note „A“ für die besten 10 Prozent,

  - b) die Note „B“ für die nächsten 25 Prozent,

  - c) die Note „C“ für die nächsten 30 Prozent,

  - d) die Note „D“ für die nächsten 25 Prozent und

  - e) die Note „E“ für die nächsten 10 Prozent.

Das Diploma Supplement wird in deutscher und in englischer Sprache ausgestellt.

---

Zitiervorschlag: § 54 GKrimDVDV 2020

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/54?asof=2020-12-17

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
