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§ 36 GKrimDVDV 2020 — Vorgaben für die Form der Thesis

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Stand: 17.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vorgaben für die Form der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.