Organe des Zweckverbandes sind
die Verbandsversammlung und
die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher (Verbandsleitung).
Die Verbandssatzung kann als weiteres Organ einen Verbandsausschuss vorsehen.
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Organe des Zweckverbandes sind
die Verbandsversammlung und
die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher (Verbandsleitung).
Die Verbandssatzung kann als weiteres Organ einen Verbandsausschuss vorsehen.