Organe des Zweckverbandes sind
die Verbandsversammlung und
die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher (Verbandsleitung).
Die Verbandssatzung kann als weiteres Organ einen Verbandsausschuss vorsehen.
Organe des Zweckverbandes sind
die Verbandsversammlung und
die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher (Verbandsleitung).
Die Verbandssatzung kann als weiteres Organ einen Verbandsausschuss vorsehen.