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§ 19 GIGV 2024 — Evaluation

IOP-Governance-Verordnung

Stand: 15.06.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Forschungseinrichtung mit der Evaluation des Kompetenzzentrums und der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 Absatz 2. Das Evaluationsgutachten soll alle drei Jahre, zum ersten Mal zum 31. März 2028, vorliegen.