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§ 16 GIGV 2024 — Beschwerdeverfahren

IOP-Governance-Verordnung

Stand: 14.09.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Kompetenzzentrum legt in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 ein Verfahren zur Behandlung von Hinweisen auf das negative Abweichen eines zertifizierten Systems von den verbindlichen Anforderungen nach Anlage 1 fest.