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# Inhaltsverzeichnis GGVSEB

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 02.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

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§ 1	Geltungsbereich
§ 2	Begriffsbestimmungen
§ 3	Zulassung zur Beförderung
§ 4	Allgemeine Sicherheitspflichten
§ 5	Ausnahmen
§ 6	Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
§ 7	Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§ 8	Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 9	Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen
§ 10	Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
§ 11	Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 12	Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks
§ 13	Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße
§ 13a	Zuständigkeiten der Benennenden Behörde
§ 14	Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15	Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16	Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17	Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18	Pflichten des Absenders
§ 19	Pflichten des Beförderers
§ 20	Pflichten des Empfängers
§ 21	Pflichten des Verladers
§ 22	Pflichten des Verpackers
§ 23	Pflichten des Befüllers
§ 23a	Pflichten des Entladers
§ 24	Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25	Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26	Sonstige Pflichten
§ 27	Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28	Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29	Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30	Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 30a	Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr
§ 31	Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 31a	Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr
§ 32	Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33	Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34	Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt
§ 34a	Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt
§ 35	Verlagerung
§ 35a	Fahrweg im Straßenverkehr
§ 35b	Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten
§ 35c	Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a
§ 36	Prüffrist für Feuerlöschgeräte
§ 36a	Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate
§ 36b	Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe
§ 37	Ordnungswidrigkeiten
§ 38	Übergangsbestimmungen
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Anlage 1	(weggefallen)
Anlage 2	Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR und zu den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie zu den Teilen 1 bis 9 des ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen
Anlage 3	Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID
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Zitiervorschlag: Inhaltsverzeichnis GGVSEB

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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