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§ 2 GFRGDVO (Sachsen) — Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Gemeindefinanzreformgesetz­durchführungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der auf die Gemeinden des Freistaates Sachsen entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird auf die Gemeinden nach den in der Anlage 2 enthaltenen Schlüsselzahlen aufgeteilt.

(2) § 1 Absatz 2 gilt entsprechend.