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§ 6 GFG 2026 (Nordrhein-Westfalen) — Aufteilung der Schlüsselmasse

Gemeindefinanzierungsgesetz 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 14 180 932 700 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf die Schlüsselmasse für

1. Gemeinden mit 11 131 245 700 Euro,

2. Kreise mit 1 658 988 800 Euro und

3. Landschaftsverbände mit 1 390 698 200 Euro.