Die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Steuerverbund nach den §§ 4 bis 19 regeln das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium.
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Die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Steuerverbund nach den §§ 4 bis 19 regeln das für Kommunales und das für Finanzen zuständige Ministerium.