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# § 3 GEIG — An das Gebäude angrenzende Stellplätze

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz  
Stand: 25.03.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

An das Gebäude angrenzende Stellplätze liegen vor, wenn der Parkplatz, auf dem sich die Stellplätze befinden,

- 1. denselben Eigentümer wie das Gebäude hat,

- 2. überwiegend von den Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes genutzt wird und

- 3. eine unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude oder zu einem Gebäudeteil aufweist.

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Zitiervorschlag: § 3 GEIG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GEIG/3

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