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# Inhaltsübersicht GEG

Gebäudemodernisierungsgesetz  
Historische Fassung: Stand 06.11.2020 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Teil 1Allgemeiner Teil

```
§ 1	Zweck und Ziel
§ 2	Anwendungsbereich
§ 3	Begriffsbestimmungen
§ 4	Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
§ 5	Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
§ 6	Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
§ 6a	Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
§ 7	Regeln der Technik
§ 8	Verantwortliche
§ 9	Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude
```

Teil 2Anforderungen an zu errichtende GebäudeAbschnitt 1Allgemeiner Teil

```
§ 10	Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
§ 11	Mindestwärmeschutz
§ 12	Wärmebrücken
§ 13	Dichtheit
§ 14	Sommerlicher Wärmeschutz
```

Abschnitt 2Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden GebäudenUnterabschnitt 1Wohngebäude

```
§ 15	Gesamtenergiebedarf
§ 16	Baulicher Wärmeschutz
§ 17	Aneinandergereihte Bebauung
```

Unterabschnitt 2Nichtwohngebäude

```
§ 18	Gesamtenergiebedarf
§ 19	Baulicher Wärmeschutz
```

Abschnitt 3Berechnungsgrundlagen und -verfahren

```
§ 20	Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
§ 21	Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
§ 22	Primärenergiefaktoren
§ 23	Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 24	Einfluss von Wärmebrücken
§ 25	Berechnungsrandbedingungen
§ 26	Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
§ 27	Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
§ 28	Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
§ 29	Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
§ 30	Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
§ 31	Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
§ 32	Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
§ 33	Andere Berechnungsverfahren
```

Abschnitt 4Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

```
§ 34	Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs
§ 35	Nutzung solarthermischer Anlagen
§ 36	Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 37	Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme
§ 38	Nutzung von fester Biomasse
§ 39	Nutzung von flüssiger Biomasse
§ 40	Nutzung von gasförmiger Biomasse
§ 41	Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien
§ 42	Nutzung von Abwärme
§ 43	Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
§ 44	Fernwärme oder Fernkälte
§ 45	Maßnahmen zur Einsparung von Energie
```

Teil 3Bestehende GebäudeAbschnitt 1Anforderungen an bestehende Gebäude

```
§ 46	Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
§ 47	Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
§ 48	Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
§ 49	Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
§ 50	Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
§ 51	Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
```

Abschnitt 2Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

```
§ 52	Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude
§ 53	Ersatzmaßnahmen
§ 54	Kombination
§ 55	Ausnahmen
§ 56	Abweichungsbefugnis
```

Teil 4Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der WarmwasserversorgungAbschnitt 1Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender AnlagenUnterabschnitt 1Veränderungsverbot

```
§ 57	Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
```

Unterabschnitt 2Betreiberpflichten

```
§ 58	Betriebsbereitschaft
§ 59	Sachgerechte Bedienung
§ 60	Wartung und Instandhaltung
```

Abschnitt 2Einbau und ErsatzUnterabschnitt 1Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

```
§ 61	Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
§ 62	Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
§ 63	Raumweise Regelung der Raumtemperatur
§ 64	Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
```

Unterabschnitt 2Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

```
§ 65	Begrenzung der elektrischen Leistung
§ 66	Regelung der Be- und Entfeuchtung
§ 67	Regelung der Volumenströme
§ 68	Wärmerückgewinnung
```

Unterabschnitt 3Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

```
§ 69	Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
§ 70	Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
```

Unterabschnitt 4Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

```
§ 71	Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
§ 72	Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
§ 73	Ausnahme
```

Abschnitt 3Energetische Inspektion von Klimaanlagen

```
§ 74	Betreiberpflicht
§ 75	Durchführung und Umfang der Inspektion
§ 76	Zeitpunkt der Inspektion
§ 77	Fachkunde des Inspektionspersonals
§ 78	Inspektionsbericht; Registriernummern
```

Teil 5Energieausweise

```
§ 79	Grundsätze des Energieausweises
§ 80	Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 81	Energiebedarfsausweis
§ 82	Energieverbrauchsausweis
§ 83	Ermittlung und Bereitstellung von Daten
§ 84	Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 85	Angaben im Energieausweis
§ 86	Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
§ 87	Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
§ 88	Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
```

Teil 6Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

```
§ 89	Fördermittel
§ 90	Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 91	Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude
```

Teil 7Vollzug

```
§ 92	Erfüllungserklärung
§ 93	Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
§ 94	Verordnungsermächtigung
§ 95	Behördliche Befugnisse
§ 96	Private Nachweise
§ 97	Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
§ 98	Registriernummer
§ 99	Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 100	Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
§ 101	Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
§ 102	Befreiungen
§ 103	Innovationsklausel
```

Teil 8Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

```
§ 104	Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
§ 105	Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
§ 106	Gemischt genutzte Gebäude
§ 107	Wärmeversorgung im Quartier
§ 108	Bußgeldvorschriften
§ 109	Anschluss- und Benutzungszwang
```

Teil 9Übergangsvorschriften

```
§ 110	Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 111	Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 112	Übergangsvorschriften für Energieausweise
§ 113	Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
§ 114	Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
```

```
Anlage 1	Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
Anlage 2	Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
Anlage 3	Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)
Anlage 4	Primärenergiefaktoren
Anlage 5	Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
Anlage 6	Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
Anlage 7	Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
Anlage 8	Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
Anlage 9	Umrechnung in Treibhausgasemissionen
Anlage 10	Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
Anlage 11	Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht GEG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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