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§ 16 GEEV 2017 — Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Höchstwert für Gebote für Windenergieanlagen an Land entspricht dem nach § 37b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ermittelten Wert.