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§ 28 GDBNDVerfSchVDV — Studiengebiete des Hauptstudiums

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Historische Fassung: Stand 03.01.2023 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Studiengebiete des Hauptstudiums sind:

1.
operative Beschaffung und Observation,
2.
nachrichtendienstliche Informationsauswertung,
3.
Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht und Europarecht,
4.
internationale Politik und politische Ideengeschichte sowie Formen des politischen Extremismus,
5.
Sicherheitsfelder mit nachrichtendienstlichem Bezug, insbesondere Eigensicherung, Geheimschutz und Spionageabwehr
6.
Nachrichtendienstpsychologie,
7.
fremdsprachliche Ausbildung sowie
8.
nachrichtendienstlich relevante Themen aus Wirtschaft und Technologie.

(2) Im Einvernehmen mit den Dienstbehörden kann die Hochschule festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 eine Reduzierung der Studiengebiete vorgenommen wird.