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§ 28 GDBNDVerfSchVDV — Studiengebiete des Hauptstudiums

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Studiengebiete des Hauptstudiums sind:

1.
operative Beschaffung und Observation,
2.
nachrichtendienstliche Informationsauswertung,
3.
Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht und Europarecht,
4.
internationale Politik und politische Ideengeschichte sowie Formen des politischen Extremismus,
5.
Sicherheitsfelder mit nachrichtendienstlichem Bezug, insbesondere Eigensicherung, Geheimschutz und Spionageabwehr
6.
Nachrichtendienstpsychologie,
7.
fremdsprachliche Ausbildung sowie
8.
nachrichtendienstlich relevante Themen aus Wirtschaft und Technologie.