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§ 26 GDBNDVerfSchVDV 2026 — Wahlpflichtlehrveranstaltungen

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Stand: 01.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sofern Module Wahlmöglichkeiten eröffnen, wählen die Studierenden eine bestimmte Anzahl von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Vorgaben des Modulhandbuchs als Wahlpflichtlehrveranstaltungen aus.