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§ 22 GDBNDVerfSchVDV 2026 — Studieninhalte

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Stand: 01.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Studieninhalte sind:

1.
staatsrechtliche, staatspolitische und rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
2.
betriebs-, volks- und finanzwirtschaftliche sowie sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
3.
rechtlicher und institutioneller Rahmen sowie Geschichte der Nachrichtendienste,
4.
nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung,
5.
nachrichtendienstliche Informationsauswertung,
6.
Nachrichtendienstpsychologie,
7.
Phänomenbereiche der Nachrichtendienste,
8.
Problemstellungen und Methoden bei der Verarbeitung von Daten.