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§ 1 GDBNDVerfSchVDV 2026 — Bachelorstudiengang

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Stand: 01.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Studiengang „Bachelor in Intelligence and Security Studies“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist ein grundständiger dualer Hochschulstudiengang.

(2) Der Studiengang ist

1.
in der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst,
2.
in der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes.