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§ 1 GBestV-Bau (Bayern) — Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Gebietsbestimmungsverordnung Bau

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinn von § 201a Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) besonders gefährdet ist, bestimmen sich nach der Anlage zu dieser Verordnung.