Die Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinn von § 201a Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) besonders gefährdet ist, bestimmen sich nach der Anlage zu dieser Verordnung.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinn von § 201a Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) besonders gefährdet ist, bestimmen sich nach der Anlage zu dieser Verordnung.