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§ 27 GBPolVDVDV — Bestandteile

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Sie besteht aus

1.
zwei schriftlichen Prüfungen,
2.
zwei praktischen Prüfungen,
3.
der Diplomarbeit und
4.
der mündlichen Abschlussprüfung.