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§ 4 GBAWidVertrAnO — Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Angelegenheiten der Besoldung

Stand: 09.11.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.