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# § 9 GArchDVDV 2019 — Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden drei Leistungstests durchgeführt.

(2) Jeweils in einem gesonderten Leistungstest sollen nachgewiesen werden:

- 1. Kenntnisse der deutschen Geschichte, insbesondere der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, sowie der Grundlagen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens insbesondere der Bundesrepublik Deutschland,

- 2. die Fähigkeit zum Erfassen von Inhalten, zur eigenständigen Gedankenführung und zum korrekten sprachlichen Ausdruck sowie

- 3. Konzentrationsfähigkeit und Präzision.

(3) Jeder Leistungstest wird gesondert bewertet.

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Zitiervorschlag: § 9 GArchDVDV 2019

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GArchDVDV%202019/9

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