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§ 40 GAPKondV — Inkrafttreten

GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Außer Kraft: § 40 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im GAPKondV enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 14.12.2022.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.