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# § 18 GAPInVeKoSV — Erklärung bei Beantragung der Umverteilungseinkommensstützung

GAPInVeKoS-Verordnung  
Stand: 21.12.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sofern der Betriebsinhaber die Umverteilungseinkommensstützung beantragt, hat er im Sammelantrag für den Fall, dass er seinen Betrieb nach dem 1. Juni 2018 aufgespalten hat oder sein Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist, zusätzlich zu erklären, dass diese Aufspaltung nicht einzig den Zweck verfolgt, die Umverteilungseinkommensstützung zu erhalten.

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Zitiervorschlag: § 18 GAPInVeKoSV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GAPInVeKoSV/18

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