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# § 18 GAPInVeKoSG — Inkrafttreten

GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz  
Stand: 19.08.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die §§ 1 und 17 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung des durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zu finanzierenden Strategieplanes für Deutschland gefasst hat. Der Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesgesetzblatt bekanntzumachen.

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Zitiervorschlag: § 18 GAPInVeKoSG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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