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§ 14 GAPFG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

GAP-Fördergesetz NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem umfasst:

1. ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,

2. ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,

3. spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,

4. ein System zur Identifizierung von begünstigten Personen und

5. ein Kontroll- und Sanktionssystem.